Für Schüler ist im Proxy ein Filter zugeordnet, für Lehrer nicht. Mit dem Filter soll die Kollegenschaft bei der Aufsicht unterstützt werden, wenn im computergestützten Unterricht das Internet genützt wird, und zugleich die Pflicht der Schule erfüllt werden, mit der Bereitstellung des Internetzugangs unzweckmäßige und unerwünschte Aktivitäten zu verhindern oder wenigstens zu erschweren. Im Schulnetz wird der Internetfilter "Websense" verwendet, der für die Schulen vom BMUKK bezahlt wird.
|
Der Filter kann aber bei weitem nicht alle schädlichen oder ungeeigneten Seiten sperren und ist umgehbar. Daher kann er nicht die Aufsicht des Lehrers über die Aktivitäten der Schüler im Internet ersetzen. (Anmerkung: In den EDV-Räumen kann eine Lehrperson an der Lehrerstation den Internetzugang sperren.)
|
Im Filter können nur ganze Themenbereiche ausgewählt werden. Daher kann es vorkommen, dass für Schüler eine unterrichtsnützliche Internetseite gesperrt ist (klassisches Beispiel: Sexualkunde). In einem solchem Fall kann der IT-Kustos die betreffende Internet-Adresse in eine Whitelist eintragen, wenn sie ihm bekanntgegeben wird.
|
Wenn ein Schüler auf eine blockierte Seite stößt, die er für den Unterricht benötigt, kann er für die Aufhebung der Sperre das dabei angebotene Mailformular verwenden. |