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Notebook, Tablet, Smartphone
Verwendbarkeit in der Schule
Achtung!
Ein schulfremder Computer darf wegen der Gefahr für die Betriebsfähigkeit des Schulnetzes auf keinen Fall an einer Netzwerkdose angeschlossen werden!
Bei einem Verstoß gegen diese wichtige betriebliche Richtlinie werden die (u.U. beträchtlichen) Kosten einer Netzwerkreparatur dem Verursacher angelastet.
A) Notebooks der Schule:
Diese Geräte dürfen nur von LehrerInnen oder unter ihrer Aufsicht bedient werden.
1) Für den mobilen Einsatz in der Schule (für Unterrichtsprojekte oder schulbezogene Funktionen) gibt es Notebooks, die gleich installiert sind wie die ortsfesten Stationen und gleichermaßen verwendbar sind, wenn sie per Netzwerkkabel mit dem Schulnetz verbunden sind.
2) Ohne Kabelverbindung erfolgt die Anmeldung am Notebook mit einem lokalen Nutzerkonto, das der zuständige Lehrer bekanntgibt. Für das Abrufen und Speichern eigener Daten verwendet man einen USB-Stick. Verbindung zum Internet besteht nur im Funkbereich eines Access Point, das Nutzungsrecht für das WLAN ist eingeschränkt (siehe unten).
B) Eigene Geräte:
Eigene Geräte dürfen von Schülern im Unterricht nur mit der ausdrücklichen Erlaubnis des zuständigen Lehrers verwendet werden!
1) Gerät mit einer eigenen Internetverbindung.
2) Gerät mit einer Internetverbindung via Schulnetz per Funk (WLAN):
Örtlich eingeschränkt (gute Verbindung nur in der Nähe eines Access Point).
Der Nutzerkreis ist eingeschränkt:
  WLAN-Zugang haben außer den Lehrern und den EDV-Assistenten nur autorisierte Schüler von 8. Klassen mit einem speziellen unterrichtsbezogenen Bedarf. Die Zugangsberechtigung kann hier beim IT-Kustos beantragt werden.

SH, 30.12.2011 Letzte Änderung am 04.06.2013

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