Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium Villach - Peraustrasse |
Merkblatt | Persönliches Computer-Zugangskonto für SchülerInnen |
Das persönliche Zugangskonto steht den SchülerInnen unter der Bedingung zur Verfügung, dass die ganze Nutzungsordnung genau eingehalten wird. Die wichtigsten Regeln daraus sind:
Für die Speicherung eigener Daten steht das Home-Verzeichnis H: zur Verfügung. Derzeit beträgt das Standardkontingent 300 MB; für Oberstufe-Schüler kann es bis zu 500 MB ausgeweitet werden. Den schon verbrauchten Speicherplatz kann man sich mit dem Windows Explorer anzeigen lassen (alle Ordner und Dateien im Laufwerk H: markieren, rechte Maustaste, Eigenschaften). Bei voller Auslastung kann die Anmeldung scheitern, daher ist eine sporadische Bereinigung des Speicherplatzes günstig. Wenn Daten über das Schuljahresende hinaus erhalten bleiben sollen, müssen sie selbst gesichert werden (z.B. auf einem USB-Stick), weil die Zugangskonten jährlich neu angelegt werden. Alle Internet-Aufrufe werden automatisch aufgezeichnet. Die Nutzungsprotokolle werden systematisch kontrolliert und machen Verstöße gegen die Regeln sichtbar. Absichtliche Regelverstöße bei der Internet-Nutzung werden immer an die Direktion gemeldet. Beim Beenden ist das persönliche Zugangskonto unbedingt zu schließen (Klick auf Start, Beenden, Anwendungen schließen ..., OK). Wenn die Station nicht unmittelbar danach weiterverwendet wird, ist sie herunterzufahren. Für die Unterstützung bei der Nutzung der Schulcomputer können dem Kustos Fragen per oder Formular gestellt werden. Die Anfrage wird meist umgehend bzw. so schnell wie möglich beantwortet. Bei komplexeren technischen Problemen steht der IT-Kustos in den Kustodiatsstunden in der EDV-Werkstatt zur Verfügung. [Anmerkung: Wer sich nur bei der Bedienung eines Anwendungsprogramms (zB. Word, Excel, Powerpoint, Scanner, Grafik, Browser etc.) nicht ausreichend auskennt, muß sich selbst kundig machen (Tip: F1) oder sich an einen wissenden Freund oder an seinen Informatik-Lehrer wenden.] | |
SH | Stand vom 1.10.2012 |
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