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Rechtliche Aspekte bei Veröffentlichungen
(Beitrag für die Schulhomepage, Lehrer-Homepage, Fach-Homepage)

Bei  Veröffentlichungen auf Webservern der Schule sind wegen der Eigenart des Mediums einige Gesichtspunkte zu beachten.

Inhalt:   Im Internet sind die Berichte weltweit zugänglich und per Stichwortsuche sehr leicht auffindbar. Einerseits vermitteln somit unsere Berichte einem weiten Kreis von Interessenten Kenntnis über die Aktivitäten an unserer Schule, andererseits unterliegen sie auch einer breiten kritischen Betrachtung. Das sollte beim Verfassen eines Berichts oder Überprüfen eines Schülerberichts für die Schulhomepage sowie bei Lehrer- und Fach-Homepages berücksichtigt werden.

Medienrecht:   Da die Berichte auf dem Server der Schule bereitgestellt werden, sind die Organe der Schule nach dem Medienrecht verantwortlich. Die Verantwortung für die Inhalte liegt bei den Autoren. Schülerberichte können nur aufgenommen werden, wenn sie von Lehrern überprüft wurden. Wenn im Beitrag auf andere Internet-Quellen verwiesen wird, dürfen diese nicht gegen rechtliche oder sittliche Normen verstoßen. Im Beitrag ist der Autor anzugeben, bei Schülern außerdem die Klasse(nstufe). Fach- und Lehrer-Homepages müssen ein Impressum beinhalten.

Urheberrecht:   Wenn in den Berichten Materialien anderer Autoren (Texte, Bilder, Töne, Filme...) verwendet werden, muß das Einverständnis der Urheber vorliegen, und die Schule muß das Wiedergaberecht haben.

Datenschutz:   Den personenbezogenen Daten kommt bei elektronischen Informationsträgern wegen der Zugänglichkeit und Verknüpfbarkeit ein erhöhter und gesetzlich verankerter Schutz zu. Daher ist bei Angaben über Personen eine entsprechende Zurückhaltung angebracht. Mit Nennungen oder Abbildungen müssen die betroffenen Personen ausdrücklich einverstanden sein, bei Unterstufe-Schülern sollte das  Einverständnis der Eltern dokumentiert sein.

Um diese Gesichtspunkte zu berücksichtigen, die Wahrung der Rechte zu dokumentieren und trotzdem die unbedenkliche und rasche Veröffentlichung eines Berichts zu ermöglichen, wurde ein einfaches  Begleitblatt entworfen, das hier bei Bedarf aufgerufen und ausgedruckt werden kann. Wenn im Bericht Fragen des Datenschutzes oder des Urheberrechts eine Rolle spielen, soll das Begleitblatt ausgefüllt und dem Beitrag beigelegt werden.

SH, 30.10.1999, zuletzt aktualisiert am 22.05.2013


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