Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium Villach - Peraustraße




Benutzungsordnung für die Schulbibliothek

Zur Ausleihe ist ein gültiger Bibliotheksausweis erforderlich.
Die Bibliothek ist ein Arbeitsraum. Ruhiges und rücksichtsvolles Verhalten ist darin selbstverständlich. Im Raum selbst ist das Essen und Trinken untersagt.
Die PCs stehen als Arbeitgeräte zur Verfügung. Eine Verwendung für freizeitliche Zwecke ist nicht gestattet.
Nachschlagewerke dürfen nicht entlehnt werden.
Es können zwei Medien gleichzeitig ausgeliehen werden. Über Ausnahmen entscheidet der Bibliothekar. Die Ausleihfrist für Bücher beträgt zwei Wochen, für DVDs drei Tage. Eine Verlängerung ist möglich, sofern keine Vorbestellung vorliegt.
Auf dem im Buch befindlichen „Fristzettel“ ist das späteste Rückgabedatum vermerkt.
Wird das späteste Rückgabedatum um eine Woche überschritten, muss dieses Versäumnis in Form von gemeinnütziger Arbeit in der Bibliothek abgeleistet werden.
Die ausgeliehenen Medien müssen sorgfältig behandelt werden. Bei Beschädigung oder Verlust ist Schadenerstaz zu leisten.
Die Öffnungszeiten der Bibliothek sind dem aktuellen Anschlag zu entnehmen.
OStR Prof. Mag. Herwig Hilber
Schulleiter
Prof. Mag. Annemarie Soyer
Bibliothekarin
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