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Zur Ausleihe ist ein gültiger Bibliotheksausweis erforderlich. |
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Die Bibliothek ist ein Arbeitsraum. Ruhiges und rücksichtsvolles Verhalten ist darin selbstverständlich. Im Raum selbst ist das Essen und Trinken untersagt. |
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Die PCs stehen als Arbeitgeräte zur Verfügung. Eine Verwendung für freizeitliche Zwecke ist nicht gestattet. |
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Nachschlagewerke dürfen nicht entlehnt werden. |
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Es können zwei Medien gleichzeitig ausgeliehen werden.
Über Ausnahmen entscheidet der Bibliothekar. Die Ausleihfrist für Bücher beträgt zwei Wochen, für DVDs drei Tage.
Eine Verlängerung ist möglich, sofern keine Vorbestellung vorliegt.
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Auf dem im Buch befindlichen Fristzettel ist das späteste Rückgabedatum vermerkt. |
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Wird das späteste Rückgabedatum um eine Woche überschritten,
muss dieses Versäumnis in Form von gemeinnütziger Arbeit
in der Bibliothek abgeleistet werden.
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Die ausgeliehenen Medien müssen sorgfältig behandelt werden. Bei Beschädigung oder Verlust ist Schadenerstaz zu leisten. |
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Die Öffnungszeiten der Bibliothek sind dem aktuellen Anschlag zu entnehmen. |
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OStR Prof. Mag. Herwig Hilber Schulleiter |
Prof. Mag. Annemarie Soyer Bibliothekarin |
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